Spenden


Lebensmittelspenden bitte nur nach Absprache

mit unserer Frau Neumann 0176 63849067

Deshalb freuen wir uns neben Lob und Anerkennung auch über Geldspenden und bedanken uns schon jetzt für die großzügige Unterstützung:


Konto-Inhaber: Tafel Kirchheim-Heimstetten


VR Bank München Land eG

IBAN: DE89 7016 6486 0403 4299 11

BIC: GENODEF1OHC


Oder scannen Sie den QR-Code mit ihrer Bank-App

Spendenbescheinigung / Spendenquittung


Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten:

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.


Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 200 Euro:

Zuwendungen bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken - steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag - vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die Kirchheim-Heimstettener Tafel e.V. können Sie sich hier herunterladen.

Download



Unser Spenderservice:

Automatische Spendenbescheinigung über 200 Euro:

Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Die Tafel Kirchheim-Heimstetten e.V. ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen. Wir senden Ihnen ab einer Spendensumme über 200 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Dazu ist es erforderlich das Sie auf dem Überweisungsträger Ihre vollständige Adresse angeben.


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